Kamin / Kaminofen richtig aufstellen. Was gibts zu beachten?

Alles zu Abständen, Aufstellungsort und Bodenplatte


Kamin / Kaminofen aufstellen. Was gibts zu beachten?Die richtige Aufstellung eines Kamins oder Kaminofens ist nicht allein eine Frage von bester Nutzbarkeit und größter Ästhetik, sondern muss sich auch und insbesondere an brandschutzrechtliche Vorgaben halten. Mögen Ihnen diese Auflagen auf den ersten Blick auch lästig erscheinen, haben sie sich in der Praxis dennoch bewährt und nicht zuletzt den Sinn und Zweck, Hitzeschäden und Brände in Ihrem Wohnbereich zu vermeiden.

Bei der Auswahl des Aufstellortes eines Kamins wird – neben der grundsätzlichen Wahl des geeigneten Raums im Hause – einerseits natürlich die Nähe zum Schornstein ausschlaggebend sein, andererseits Ihre persönliche Wohnsituation, denn die Ausrichtung des Kamins werden Sie im Zweifelsfall nach der besten Sichtbarkeit des Feuers, also der zumeist gläsernen Tür, auswählen.

Hat sich nun für Sie ein optimaler Standort im Raum gefunden, gilt es, die gesetzlichen Vorgaben für die Aufstellung zu prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie übrigens unbedingt Ihren Bezirksschornsteinfeger zurate ziehen, denn er ist nicht nur der optimale Fachmann und Berater für diese Themen, sondern auch die Instanz, die später die notwenige Gebrauchsabnahme Ihrer Brennstelle durchführt und Ihnen bescheinigt. Ohne diese Abnahme ist ein Betrieb eines Kamins oder Kaminofens – außer ggf. im Baustellenbetrieb – nicht zulässig und würde unter Umständen sogar die Haftung der Feuer-, sprich Gebäudeversicherung ausschließen.

Doch was sind nun die relevanten Kriterien des Brandschutzes? Grundsätzlich gilt es, zu Baukörpern, also Fußböden, Wänden und Decken, den notwendigen Abstand einzuhalten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen brennbaren und nicht brennbaren Materialien im Umfeld des Ofens. Beginnen wir zunächst beim Fußboden: Ist der Aufstellort mit nicht brennbaren Bodenbelägen, also z. B. Fliesen, ausgestattet, haben Sie in diesem Punkt meist nichts weiter zu beachten. Befindet sich unter und um den Ofen herum jedoch brennbarer Bodenbelag wie Holz-, Teppichfußboden oder Laminat, dann muss der Ofen auf einer feuerfesten Funkenschutzplatte aufgestellt werden. Hier wäre eine einfache, meist schwarz lackierte Stahlblechplatte denkbar und kostengünstig. Aus ästhetischen Gründen fällt die Wahl oft auf eine Platte aus Sicherheitsglas; außerdem sind auch Stein- und Schieferplatten sowie geflieste oder gemauerte Lösungen denkbar. Da die Platte fest unter dem Ofen sitzt und in den Wohnraum bzw. Gehbereich ragt, ist bei entsprechender Dicke eine Stolpergefahr für die Bewohner zu berücksichtigen, sofern die Platte nicht bündig in den Boden eingelassen wird.

Die Größe dieser Bodenplatte ist dabei so zu wählen, dass hinter dem Ofen mindestens 20 cm, seitlich mindestens 30 cm und zu der öffnenden Seite des Ofens mindestens 50 cm Überstand vorhanden sind – zu beachten wäre hier, ob die Gestaltung von Ofen und Tür eine Öffnung und damit einen möglichen Funkenflug zu mehreren Seiten ermöglichen (z. B. Glastür über Eck oder drehbare Ofenvariante). In diesem Falle wären die vorgegebenen 50 cm auch seitlich einzuhalten. Haben Sie eine Kaminvariante, die den offenen Betrieb, also ohne oder mit geöffneten Feuerraumtüren, bauartbedingt zulässt, empfiehlt es sich, die Größe der Platte noch zu erhöhen, denn Funken können, insbesondere bei manchen Brennholzsorten, große Entfernungen überspringen, sodass der Betrieb des Kamins mit ständiger Feuergefahr verbunden wäre.

Doch Funkenflug ist nicht das einzige Risiko des Kaminbetriebs. Auch direkte Strahlungswärme kann rundherum brennbare Gegenstände entzünden. Deshalb ist das zweite Kriterium des Brandschutzes der Abstand des Ofens zu seitlichen Wänden und Gegenständen, etwa Möbeln. Bestehen die Wände Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aus nicht brennbaren Materialien, also z. B. Mauerwerk, dann sind bereits 20 cm Abstand ausreichend. Verfügt Ihr Kaminofen über seitliche Scheiben, gelten hier, wie auch im Bereich der Feuerraumtür, 80 cm als einzuhaltender Mindestabstand. Bestehen die angrenzenden Wände oder dessen Beläge aus nicht feuerfesten Materialien (relevant nicht nur für Holzhäuser, sondern ggf. auch bei bestimmten Tapeten oder holzvertäfelten Wänden), so müssen in der Regel 40 cm Abstand zum Kaminofen eingehalten werden. Allerdings kann der Kaminofen eventuell bauartbedingt andere Abstände zulassen; dies ergibt sich dann aus der Aufstellanleitung bzw. dem technischen Datenblatt Ihres Ofens, das auch der Schornsteinfeger bei der Beratung und Abnahme prüfen wird. Für einwandige Rauchrohre (sogenannte Verbindungsstücke) gilt, zu brennbaren Wänden, Decken und Holzbalken mindestens 40 cm Abstand zu wahren. Unterschreitungen sind durch ummantelnde Isolierung zulässig und reduzieren den Abstand dann meist auf mindestens 10 cm.

Sollten Sie bei der Aufstellung erkennen, dass sich vorgeschriebene Abstände z. B. baulich nicht einhalten lassen, empfiehlt es sich auch hier, umgehend den Schornsteinfeger zurate zu ziehen. Häufig findet sich dann eine konstruktive Lösung wie eine Abschirmung durch hinterlüftete Metallplatten oder Anbringung nichtbrennbarer Platten (z. B. aus Gipskarton/Rigips o. Ä.), um die Aufstellung des Ofens sicher zu gewährleisten. Auch die Wahl eines mehrschaligen Ofenrohrs wäre denkbar und würde Hitzeübertragung vermeiden. In jedem Fall muss die gefundene Lösung aber vom Schornsteinfeger mitgetragen werden, sonst wird er Ihnen die notwendige Abnahme zu Ihrem eigenen Schutz verweigern.

Das frühzeitige Einbinden des Schornsteinfegers wird Sie vor unliebsamen Überraschungen bewahren und Mehrkosten durch eventuell notwendige Änderungen vermeiden. Außerdem dürfen Sie die Beratung des Schonsteinfegers kostenlos in Anspruch nehmen, Gebühren fallen erst bei der vorgeschriebenen Gebrauchsabnahme und später bei den jährlichen Kehrterminen an.

Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie, wie Sie einen Kamin zum ersten Mal anfeuern und ihn richtig einbrennen.